Altersnachweis Freie Waffen Shop
Altersnachweis Freie Waffen
Die Produkte (CO2 Markierer, Macheten, Messer) in unserem „Freie Waffen Shop www.freie-waffen.at“ sind frei verkäuflich und für Personen ab 18 Jahren in Österreich. Eine Auslieferung der bestellten Ware erfolgt erst, nach dem uns ein gültiger österreichischer Altersnachweis vorliegt.
Warum benötigen wir einen Altersnachweis für unsere Produkte?
Weil die Produkte erst an Personen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Der „Freie Waffen Shop“ muss zweifelsfrei überprüfen können, dass Sie bei der ersten Bestellung mindestens 18 Jahre alt sind und somit die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erfüllen.
Was benötigen wir für einen zweifelsfreien Altersnachweis?
Bitte senden Sie uns nach der ersten Bestellung im Onlineshop eine Kopie Ihres österreichischen Ausweises (Vorderseite + Rückseite) an office@freie-waffen.at. Wir akzeptieren Reisepass oder Führerschein.
Sind meine Daten sicher aufgehoben?
Wir benötigen einen Altersnachweis um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und nur für die erste Bestellung. Nach Feststellung Ihres Geburtsdatums sind keine weiteren Schritte mehr notwendig. Alle Daten sind gesichert und unterliegen dem Datenschutz.
Hinweise Altersnachweis – Freie Waffen Shop
Wenn Sie uns die Kopie Ihres österreichischen Ausweises senden, geben Sie bitte zusätzlich noch Ihren Namen sowie Ihre Anschrift an, damit wir die Ausweiskopie der richtigen Bestellung zuordnen können.
EINFACHE ZAHLUNG
Freie Waffen Onlineshop!
Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
office[@]freie-waffen.at
Sicherheitshinweise – SHOP – Onlineshop
Bitte halten Sie sich an die Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der einzelnen Produkte im Shop. Bewahren Sie die Produkte unerreichbar von Kinder auf. Achtung Verletzungsgefahr. Hantieren Sie mit den CO2 Markieren nicht in der Öffentlichkeit herum. Es besteht Verwechslungsgefahr mit echten Waffen und das bedeutet in Österreich eine Straftat.
Softairwaffenverordnung Österreich
Laut der Softairwaffenverordnung von 2013 gelten CO2 Paintball Markierer nicht als Waffen. Es dürfen aus CO2 Paintball Markierern nur Farbmarkierungskugeln und Kreidekugeln verschossen werden. Die NXG Produkte sind Trainingsmarkierer und keine Waffen. Andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer, Blei, Glas usw. dürfen in Österreich nicht verwendet werden.