CO2 Markierer

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.

Softairwaffenverordnung Österreich

Laut der Softairwaffenverordnung von 2013 gelten CO2 Paintball Markierer nicht als Waffen. Es dürfen aus CO2 Paintball Markierern nur Farbmarkierungskugeln und Kreidekugeln verschossen werden. Die NXG Produkte sind Trainingsmarkierer und keine Waffen. Andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer, Blei, Glas usw. dürfen in Österreich nicht verwendet werden.