Impressum Freie Waffen

Impressum Freie Waffen – Angaben gemäß § 5 Abs 1 E-Commerce-Gesetz und §25 Mediengesetz (MedienG)
Verantwortlich für den Inhalt

Thomas Polz
Hammerbachstraße 20
4048 Puchenau
Österreich
Unternehmensgegenstand: Handel

UID: ATU63712922
GISA-Zahl: 35414254

Kontaktdaten:
Tel: +43 0677 616 224 26
E-Mail: office@freie-waffen.at

 

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Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammerorganisation WKÖ, Landesinnung der Fachgruppe Handel, Bundesinnung Handel

Berufsrecht: Handel
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde Bezirkshauptmannschaft Linz
Berufsbezeichnung: Handel mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent
Verleihungsstaat: Österreich
Gerichtsstand: Linz Österreich

Angaben zur Online-Streitbeilegung Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Bildquellen: Umarex + Thomas Polz

Server: Webhosting

Webdesign: Web Beratung

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Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ja, eine Identitätsüberprüfung (Pass/Führerschein) ist vor dem Versand von Produkten, die ab 18 Jahren erhältlich sind, notwendig.

office[@]freie-waffen.at

Produkte der Kategorien CO2 Markierer und Macheten sind nur für Personen ab 18 Jahren in Österreich erhältlich. Alle anderen Produkte können EU-weit versendet werden.

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Bitte halten Sie sich an die Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise der einzelnen Produkte im Shop. Bewahren Sie die Produkte unerreichbar von Kinder auf. Achtung Verletzungsgefahr. Hantieren Sie mit den CO2 Markieren nicht in der Öffentlichkeit herum. Es besteht Verwechslungsgefahr mit echten Waffen und das bedeutet in Österreich eine Straftat.

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Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? Sie können uns jederzeit per E-Mail kontaktieren. Haben Sie Interesse an größeren Stückzahlen? Schreiben Sie uns bitte einfach, wir werden uns mit einem passendem Angebot bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihren Besuch.

Softairwaffenverordnung Österreich

Laut der Softairwaffenverordnung von 2013 gelten CO2 Paintball Markierer nicht als Waffen. Es dürfen aus CO2 Paintball Markierern nur Farbmarkierungskugeln und Kreidekugeln verschossen werden. Die NXG Produkte sind Trainingsmarkierer und keine Waffen. Andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer, Blei, Glas usw. dürfen in Österreich nicht verwendet werden.