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Softairwaffenverordnung Österreich

Laut der Softairwaffenverordnung von 2013 gelten CO2 Paintball Markierer nicht als Waffen. Es dürfen aus CO2 Paintball Markierern nur Farbmarkierungskugeln und Kreidekugeln verschossen werden. Die NXG Produkte sind Trainingsmarkierer und keine Waffen. Andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer, Blei, Glas usw. dürfen in Österreich nicht verwendet werden.

Rechtlicher Hinweis

Produktbilder sind Symbolbilder und können farbliche Abweichungen aufweisen sowie nicht enthaltende Ausstattungen anzeigen.

Sicherer Umgang mit den Produkten

Bitte halten Sie sich an die Bedienungsansleitungen und Warnhinweise. Die Benützung im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Sie dürfen keiner Person drohen. Bewahren Sie die Produkte für Kinder unerreichbar auf. Achtung Verletzungsgefahr!

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