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Softairwaffenverordnung Österreich

Laut der Softairwaffenverordnung von 2013 gelten CO2 Paintball Markierer nicht als Waffen. Es dürfen aus CO2 Paintball Markierern nur Farbmarkierungskugeln und Kreidekugeln verschossen werden. Die NXG Produkte sind Trainingsmarkierer und keine Waffen. Andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer, Blei, Glas usw. dürfen in Österreich nicht verwendet werden.